Reglement

Anmeldung und Eintritt

a) Jede Kursanmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular.
b) Mit dem Eintritt in die Musikschule LEVI anerkennt jede Schülerin und jeder Schüler resp. deren gesetzlicher Vertreter (Eltern, Vormund usw.) das vorliegende Musikschul-Reglement vorbehaltlos in allen Punkten.

2. Finanzielle Bestimmungen

a) Mit jeder Anmeldung (resp. Nichtabmeldung nach Art. 4) ist die spezielle Verpflichtung zur Zahlung der tarifgemässen Kurskosten verbunden, ausser es sei der Musikschule LEVI von sich aus nicht möglich, den gewünschten Unterricht durchzuführen.

b) Die Kurskosten gemäss den aktuellen Musikschul-Tarifen werden quartalsweise erhoben und sind vor Kursbeginn resp. sofort nach Erhalt des entsprechenden Einzahlungsscheines zur Zahlung fällig.

c) Den während eines laufenden Schulquartals eintretenden Schülerinnen und Schülern werden nur die Lektionen ab Eintrittsdatum verrechnet.

d) Die zusätzlichen Kosten für Lehrmaterial, Noten, usw. werden separat oder mit der nächsten Quartalsabrechnung belastet.

e) Für alle Zahlungen dürfen ohne Ausnahme nur die von den Lehrkräften ausgeteilten resp. von der Schulleitung zugeschickten Einzahlungsscheine verwendet werden (bitte keine Postgiro- oder Bankgiro-Überweisungen mit ungenügenden Angaben!).

3. Absenzen

a) Ausfallende Lektionen wegen offiziellen Feiertagen am Unterrichtsort und/oder infolge Absenzen der Lehrkräfte werden nachgeholt (siehe auch Art. 3d).

b) Ausfallende Lektionen infolge Absenzen der Schülerinnen und Schüler werden nur in folgenden Fällen nachgeholt (siehe auch Art. 3d):

Bei Militärdienst, Zivilschutz und Ferien:
Max. 2 Ausfall-Lektionen pro Schulquartal, sofern die Abwesenheitsmeldung mind. 1 Woche vor Quartalsbeginn bei der Lehrkraft eintrifft.
Bei Krankheit und Unfall:
Mit Ausnahme der ersten 3 Ausfall-Lektionen alle zusätzlichen krankheits- und unfallbedingten Absenzen, sofern diese durch Arztzeugnisse belegt werden.
c) In allen übrigen Fällen gehen die Absenzen zu Lasten der Schülerinnen und Schüler und werden weder nachgeholt, gutgeschrieben noch rückvergütet.

d) Die Termine für die Nachhol-Lektionen werden von den Lehrkräften unter angemessener Berücksichtigung der Schülerwünsche festgelegt (auch 2 Lektionen pro Woche oder Doppellektionen möglich). Wenn ausnahmsweise keine Einigung zustande kommt, behält sich die Schulleitung vor, die Nachhol-Lektionen anderen Lehrkräften zu übertragen oder aufs neue Schulquartal gutzuschreiben.

4. Abmeldung und Austritt

a) Abmeldungen für ganze Schulquartale (Unterrichts-Unterbrüche) oder definitive Austritte aus der Musikschule LEVI müssen schriftlich und mind. 1 Monat vor Ende des vorhergehenden Schulquartals an die Schulleitung eingereicht werden.

b) Alle nicht ausdrücklich nach Art. 4a) abgemeldeten/ausgetretenen Schüler und Schülerinnen sind automatisch im Sinne von Art. 2a) für das nächste Schulquartal angemeldet.